Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Nutzung von Abivent durch Abiturienten-Komitees

§1 Geltungsbereich und Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB") regeln das Vertragsverhältnis zwischen der

NIJU GbR

Gesellschafter: Justin Molzen, Nick Hülsmeyer, Nick Heinemann

Rosenhagener Straße 9, 12621 Berlin

E-Mail: [email protected] Telefon: +49 15679 407849

(im Folgenden „Anbieter" oder „NIJU GbR") und den Organisationskomitees von Abschlussjahrgängen (im Folgenden „Komitee"), die die vom Anbieter unter der Marke „Abivent" bereitgestellte Online-Plattform (im Folgenden „Plattform") zur Planung und Organisation ihrer Abschlussfeier (z. B. Abiball) nutzen.

(2) Diese AGB gelten ausschließlich für das Verhältnis zwischen dem Anbieter und dem Komitee betreffend die Bereitstellung und Nutzung der Plattform. Sie gelten nicht für den Verkauf von Eintrittskarten/Tickets durch das Komitee an dessen Gäste. Insoweit wird auf §6 verwiesen.

(3) Entgegenstehenden oder ergänzenden Bedingungen des Komitees widerspricht der Anbieter hiermit; sie werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§2 Registrierung und Vertragsschluss

(1) Zur Nutzung der Plattform ist eine Registrierung erforderlich. Die Registrierung nimmt eine natürliche Person als Vertreter:in und Leiter:in des Komitees vor (im Folgenden „Komitee-Leiter:in").

(2) Die Registrierung setzt voraus, dass die Komitee-Leiter:in das 18. Lebensjahr vollendet hat (Volljährigkeit). Mit der Registrierung bestätigt die Komitee-Leiter:in ihre Volljährigkeit. Ist die Komitee-Leiter:in zum Zeitpunkt der Registrierung noch minderjährig, ist zusätzlich die Einwilligung der/des gesetzlichen Vertreter:in erforderlich; der Anbieter behält sich vor, einen entsprechenden Nachweis zu verlangen.

(3) Mit Abschluss der Registrierung kommt der Nutzungsvertrag über die Plattform zwischen dem Anbieter und der Komitee-Leiter:in persönlich zustande. Die Komitee-Leiter:in wird alleinige Vertragspartnerin bzw. alleiniger Vertragspartner des Anbieters und haftet persönlich für sämtliche Zahlungsverpflichtungen aus diesem Vertrag (insbesondere die Servicegebühr nach §4), unabhängig davon, dass die Nutzung im Rahmen und im Interesse eines Abschlussjahrgangs bzw. Komitees erfolgt. Die Bezeichnung „Komitee" in diesen AGB dient allein der Beschreibung des tatsächlichen Nutzungskontextes und begründet keine eigene Vertragspartei, da ein Abschlussjahrgang bzw. Komitee keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt.

(4) Die Komitee-Leiter:in kann weiteren Personen (z. B. weiteren Komitee-Mitgliedern) im Rahmen der von der Plattform vorgesehenen Rollen- und Rechteverwaltung Zugriff auf die Plattform gewähren. Diese weiteren Personen werden hierdurch nicht selbst Vertragspartner des Anbieters; für ihr Verhalten auf der Plattform ist die Komitee-Leiter:in verantwortlich.

§3 Leistungsbeschreibung

(1) Der Anbieter stellt der Komitee-Leiter:in die Plattform zur Planung und Organisation der Abschlussfeier zur Verfügung, insbesondere Funktionen zur Aufgaben-, Finanz- und Gästeverwaltung sowie einen Ticket-Shop zum Verkauf von Eintrittskarten an Gäste.

(2) Der jeweilige Funktionsumfang der Plattform ergibt sich aus der Produktbeschreibung auf abivent.app zum Zeitpunkt der Nutzung. Der Anbieter ist berechtigt, den Funktionsumfang im Rahmen der Weiterentwicklung der Plattform zu ändern, zu erweitern oder einzelne Funktionen einzustellen, soweit dies für die Komitee-Leiter:in zumutbar ist.

(3) Der Anbieter bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit der Plattform, übernimmt jedoch keine Garantie für eine ununterbrochene Erreichbarkeit oder Fehlerfreiheit, insbesondere nicht für Ausfälle aufgrund höherer Gewalt, Wartungsarbeiten oder Störungen bei vorgelagerten Dienstleistern.

§4 Servicegebühr

(1) Die Nutzung der Plattform ist für das Komitee grundsätzlich kostenlos.

(2) Für jedes über die Plattform verkaufte und vom Komitee als bezahlt markierte Ticket fällt eine Servicegebühr an. Die Höhe der Servicegebühr ergibt sich aus der zum jeweiligen Zeitpunkt in der Plattform hinterlegten und für die Komitee-Leiter:in einsehbaren Preisübersicht. Die Servicegebühr kann je nach Abschlussjahrgang und in Einzelfällen je nach Schule bzw. Komitee individuell abweichen, etwa aufgrund einer gesonderten Vereinbarung.

(3) Die Servicegebühr ist im beim Ticketkauf angegebenen Gesamtpreis enthalten und wird gemeinsam mit dem Ticketpreis vom Gast an das Komitee gezahlt (vgl. §6). Das Komitee vereinnahmt die Servicegebühr zunächst mit und schuldet den entsprechenden Betrag anschließend dem Anbieter.

(4) Der Anbieter stellt der Komitee-Leiter:in die im jeweiligen Abrechnungszeitraum aufgelaufenen Servicegebühren am Tag des Events in Rechnung. Die Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(5) Der Anbieter ist Kleinunternehmer im Sinne des §19 Abs. 1 UStG; eine Umsatzsteuer wird daher nicht ausgewiesen und nicht erhoben.

(6) Zahlt die Komitee-Leiter:in die Rechnung nicht fristgerecht, kommt sie mit Ablauf der Zahlungsfrist in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Der Anbieter ist berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie entstandene Mahnkosten zu verlangen und den Zugang zur Plattform, insbesondere zum Ticket-Shop, bis zum vollständigen Zahlungsausgleich einzuschränken oder zu sperren.

(7) Wird ein Ticket vor dem Zeitpunkt der Rechnungsstellung (§4 Abs. 4) durch das Komitee storniert, entfällt für dieses Ticket die Servicegebühr. Nach Rechnungsstellung durch den Anbieter werden bereits entstandene und abgerechnete Servicegebühren nicht erstattet oder gutgeschrieben, es sei denn, die Stornierung beruht auf einem vom Anbieter zu vertretenden technischen Mangel der Plattform.

§5 Rabattcodes

Vom Komitee eingerichtete Rabattcodes mindern ausschließlich den Ticketpreis. Die nach §4 anfallende Servicegebühr wird von etwaigen Rabattcodes nicht berührt und in voller Höhe erhoben.

§6 Ticketverkauf an Gäste; Verhältnis zu Dritten

(1) Der Verkauf von Tickets über die Plattform erfolgt im Namen und auf Rechnung des Komitees. Der Kaufvertrag über ein Ticket kommt ausschließlich zwischen dem Komitee und dem jeweiligen Gast zustande. Der Anbieter ist an diesem Kaufvertrag nicht beteiligt und wird nicht Vertragspartner der Gäste.

(2) Die Zahlung des Ticketpreises zzgl. Servicegebühr erfolgt außerhalb der Plattform per SEPA-Überweisung unmittelbar auf ein vom Komitee angegebenes Bankkonto. Der Anbieter erbringt keine Zahlungsdienste, vereinnahmt, verwahrt oder leitet zu keinem Zeitpunkt Gelder von Gästen weiter und übernimmt keine Haftung für den Zahlungseingang, den Zahlungsverkehr, Zahlungsausfälle, Betrug oder Rückbuchungen im Verhältnis zwischen Komitee und Gast.

(3) Für die ordnungsgemäße Erfüllung des Ticketkaufvertrags gegenüber den Gästen – insbesondere Einlassgewährung, Umgang mit Stornierungen und etwaige Rückerstattungen – ist allein das Komitee verantwortlich. Der Anbieter empfiehlt dem Komitee, gegenüber seinen Gästen eigene, klar kommunizierte Bedingungen für den Ticketkauf, unter anderem zu Stornierung und Rückerstattung, festzulegen.

(4) Das Komitee und die Komitee-Leiter:in sind für die Einhaltung aller etwaig anfallenden steuerlichen Pflichten (z. B. Umsatzsteuer, Körperschaftssteuer oder Schenkungssteuer im Zusammenhang mit der Vereinnahmung von Ticketgeldern auf privaten oder gemeinsamen Konten) selbst und eigenverantwortlich zuständig. Der Anbieter erbringt keine Steuer- oder Rechtsberatung und übernimmt keinerlei Haftung für die steuerliche Behandlung der Einnahmen des Komitees.

§7 Pflichten des Komitees

(1) Die Komitee-Leiter:in ist verpflichtet, bei der Registrierung und im weiteren Verlauf der Nutzung wahrheitsgemäße Angaben zu machen, insbesondere zu Kontaktdaten und Bankverbindung (IBAN/Kontoinhaber).

(2) Die Plattform darf nicht missbräuchlich oder für rechtswidrige Zwecke genutzt werden. Beim Verkauf von Tickets hat das Komitee die hierfür geltenden gesetzlichen Vorgaben, etwa zu Preisangaben, einzuhalten.

(3) Soweit das Komitee über die Plattform personenbezogene Daten von Gästen verarbeitet, ist es für die datenschutzkonforme Verarbeitung verantwortlich. Einzelheiten zur Datenverarbeitung durch den Anbieter regelt dessen Datenschutzerklärung.

(4) Der Anbieter ist berechtigt, von der Komitee-Leiter:in jederzeit geeignete Nachweise über die Vertretungsbefugnis für den jeweiligen Abschlussjahrgang bzw. die Schule (z. B. eine schriftliche Bestätigung der Schulleitung oder Stufenleitung) einzufordern. Wird ein angeforderter Nachweis innerhalb angemessener Frist nicht erbracht oder besteht der begründete Verdacht einer missbräuchlichen Nutzung oder von Fake-Events, ist der Anbieter berechtigt, den Zugang zur Plattform bis zur Klärung vorübergehend zu sperren.

§8 Laufzeit und Kündigung

(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Komitee-Leiter:in kann den Vertrag jederzeit durch Löschung des Komitee-Kontos beenden.

(2) Der Anbieter kann den Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes – insbesondere bei Verstoß gegen diese AGB, Zahlungsverzug oder missbräuchlicher Nutzung – mit angemessener Frist kündigen oder den Zugang zur Plattform einschränken oder sperren.

(3) Ansprüche auf bereits entstandene Servicegebühren nach §4 bleiben von einer Kündigung oder Sperrung unberührt.

§9 Widerrufsrecht für Verbraucher

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses (Registrierung).

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie den Anbieter,

NIJU GbR, Rosenhagener Straße 9, 12621 Berlin, E-Mail: [email protected],

mittels einer eindeutigen Erklärung, zum Beispiel per Post oder E-Mail, über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das nachfolgende Muster-Widerrufsformular verwenden, was jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Im Falle eines wirksamen Widerrufs wird das Komitee-Konto deaktiviert bzw. gelöscht. Bereits vor dem Widerruf entstandene Ansprüche auf Servicegebühren für bereits verkaufte Tickets nach §4 bleiben hiervon unberührt, da es sich insoweit um bereits vollständig erbrachte Einzelleistungen handelt.

Muster-Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es an [email protected] zurück.

An NIJU GbR, Rosenhagener Straße 9, 12621 Berlin, E-Mail: [email protected]:

  • Hiermit widerrufe(n) ich/wir () den von mir/uns () abgeschlossenen Vertrag über die Nutzung der Plattform Abivent
  • Bestellt am () / erhalten am ():
  • Name des/der Komitee-Leiter:in:
  • Anschrift des/der Komitee-Leiter:in:
  • Unterschrift des/der Komitee-Leiter:in (nur bei Mitteilung auf Papier):
  • Datum:

(*) Unzutreffendes streichen.

§10 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes und bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Komitee-Leiter:in regelmäßig vertrauen darf, haftet der Anbieter der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(3) Der Anbieter stellt mit der Plattform ausschließlich technische Infrastruktur zur Verfügung. Er ist nicht Veranstalter der jeweiligen Abschlussfeier und übernimmt keine Haftung für deren Durchführung, Inhalt, Absage oder Verschiebung sowie für Handlungen oder Unterlassungen des Komitees gegenüber dessen Gästen.

(4) Die NIJU GbR ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Ihre Gesellschafter haften nach den gesetzlichen Vorschriften persönlich und als Gesamtschuldner.

§11 Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform finden sich in der gesonderten Datenschutzerklärung des Anbieters.

§12 Änderung dieser AGB

Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit dies aufgrund geänderter rechtlicher Rahmenbedingungen, technischer Weiterentwicklung der Plattform oder zur Anpassung an eine veränderte Marktsituation erforderlich ist. Über Änderungen informiert der Anbieter die Komitee-Leiter:in mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten in Textform, zum Beispiel per E-Mail oder In-App-Hinweis. Widerspricht die Komitee-Leiter:in nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, gelten die geänderten AGB als angenommen; hierauf wird der Anbieter in der Änderungsmitteilung gesondert hinweisen. Im Falle eines Widerspruchs steht der Komitee-Leiter:in das Recht zur außerordentlichen Kündigung zu.

§13 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende verbraucherschützende Bestimmungen des Staates, in dem die Komitee-Leiter:in ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben hiervon unberührt.

(2) Der Anbieter ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Stand: Juli 2026